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NEUE 360

Vertragsvereinbarung (AGB)

  1. Geltungsbereich
  • Gegenstand dieser Bedingungen sind Lieferungen und Leistungen der NEUE. GRPS UG & Co. KG für Unternehmen. Unternehmen im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen (-gesellschaften), die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
  • Es werden von der NEUE. GRPS UG & Co. KG insbesondere folgende Lieferungen und Leistungen als Agentur erbracht:
  • Konzeption und Beratung
  • Gestaltung und Entwicklung von Kommunikationsmedien einschließlich Corporate Design und Corporate Identity
  • Inhaltliche Ausarbeitung, Text, PR und Redaktion
  • Gestaltung und Programmierung von Onlinemedien und digitalen Kommunikationsstrategien
  • Medienschaltung
  • Produktentwicklung und Vertriebsberatung
  • Projektleitung
    • Der Umfang der von NEUE. GRPS UG & Co. KG im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, ggf. dem Pflichtenheft, den individuellen vertraglichen Vereinbarungen und diesen Vertragsbedingungen.
  • Aufträge kommen erst mit schriftlicher Bestätigung durch das Unternehmen bzw. Kunden mit NEUE. GRPS UG & Co. KG zustande. Bei mündlicher Beauftragung gelten Aufträge / Angebote vollumfänglich angenommen, sobald die NEUE. GRPS UG & Co. KG eine erste Teillieferung erbracht hat, welche das Unternehmen abgenommen hat. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.

 

  • Angebote von NEUE. GRPS UG & Co. KG sind freibleibend. Angebote des Unternehmens kann die NEUE. GRPS UG & Co. KG innerhalb von vier Wochen annehmen.

 

  • Garantien und Zusicherungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von NEUE. GRPS UG & Co. KG.
  1. Durchführung des Auftrages
  • GRPS UG & Co. KG erbringt ihre Leistungen mit Sorgfalt unter Beachtung des aktuellen Stands der Technik. Die Leistungen werden bei der NEUE. GRPS UG & Co. KG erbracht, sofern sie nicht unbedingt beim Unternehmen durchzuführen sind.

 

  • Ändert das Unternehmen im Rahmen eines Auftrages seine Anforderungen, kann NEUE. GRPS UG & Co. KG eine angemessene Anpassung ihrer Vergütung verlangen, soweit sich die Änderung darauf auswirkt. Fertigstellungstermine verschieben sich in einem solchen Falle entsprechend.

 

  • Vereinbarte Termine verlängern sich auch bei Auftreten von nicht von NEUE. GRPS UG & Co.KG zu vertretenden Störungen und in allen Fällen höherer Gewalt. Liefer- und Leistungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Von NEUE. GRPS UG & Co. KG aufgrund von Wünschen des Unternehmens festgesetzte Termine sind nach Rückbestätigung durch die NEUE. GRPS UG & Co. KG für das Unternehmen verbindlich. Bei nachträglichen terminlichen Änderungswünschen sowie Änderung des Leistungsumfangs behält sich NEUE. GRPS UG & Co. KG vor, Mehraufwand zu berechnen.

 

  • GRPS UG & Co. KG ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Es können auch Teillieferungen und Teilleistungen erbracht werden.
  1. Kooperation, Mitwirkung, Beistellung

 

  • Das Unternehmen gibt die Aufgabenstellung vor, die Grundlage für die weitere Planung ist.
  • Das Unternehmen erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen sowie Beistellungen in der erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten Terminen. Zu diesen Aufgaben zählen insbesondere die Information von NEUE. GRPS UG & Co. KG über betriebliche Abläufe und deren Organisation, Benutzung der Informatikstruktur und Infrastruktur des Unternehmens, Beistellung und Lizenzierung von benötigten Fremdprodukten, wie Inhalte, Texte, Bilder, Tools, Entwicklungsumgebung etc. in ihrer jeweils aktuellen Version sowie aktuellen Stand der Kommunikationsmedien.

 

  • Werden Mitwirkungsleistungen und / oder Beistellungen durch das Unternehmen mangelhaft, nicht oder nicht fristgemäß erbracht, verlieren vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen ihre Gültigkeit. In diesem Fall behält NEUE. GRPS UG & Co. KG sich vor, die durch den Ausfall entstandenen Kosten zu berechnen.

 

  • GRPS UG & Co. KG haftet nicht für mangelhafte bzw. unvollständige Beistellungen sowie das Zusammenwirken von Fremdprodukten mit eigenen Produkten bzw. Leistungen. Das Unternehmen ist verpflichtet, die beigestellten Produkte unter Wartung zu stellen.
  1. Nutzungsrechte
  • Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, räumt die NEUE. GRPS UG & Co. KG dem Unternehmen an der auftragsgegenständlichen Leistung und den erzielten Arbeitsergebnissen nach erfolgter Vergütung das nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, einfache Recht ein, diese im vereinbarten Umfang zu nutzen.

 

  • Bei Fremdprodukten können auch die Herstellerbedingungen zur Anwendung kommen.

 

  • Schutzrechts- und Copyrightvermerke dürfen nicht beseitigt werden. Kopien dürfen nur zu Archivierungszwecken und zur Sicherung angefertigt werden.

 

  • Die NEUE. GRPS UG & Co. KG muss im Impressum genannt werden.
  1. Vergütung
  • Das Unternehmen bezahlt NEUE. GRPS UG & Co. KG die vereinbarte Vergütung zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise und Vergütungen ergeben sich auf Basis der jeweils aktuellen gültigen Preisliste der NEUE. GRPS UG & Co. KG und aus den individuellen vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem jeweils zu Grunde liegenden Angebot von NEUE. GRPS UG & Co. KG soweit nichts Anderweitiges individualvertraglich geregelt ist.

 

  • Sofern eine Berechnung nach Aufwand vereinbart ist, kann monatlich je nach individueller Vereinbarung vorschüssig oder nachlaufend abgerechnet werden.

 

  • Bei Festpreisvereinbarung gelten folgende Zahlungsvereinbarungen:

Sofern im Angebot der NEUE. GRPS UG & Co. KG individualvertraglich nicht anders vermerkt bzw. vereinbart wurde, rechnet NEUE. GRPS UG & Co. KG die Leistungen 50% des Projektvolumens nach Beauftragung und vor Beginn der Tätigkeiten, sowie weitere Positionen bei Erreichen entsprechender Projektabschnitte ab. Zwischenabrechnungen sind immer vorbehalten. Die „Realisierung“ bezieht sich auf die Agenturleistung und ist unabhängig von weiteren Produktionsschritten oder -prozessen. Bei Druckprojekten ist dies beispielsweise die            Bereitstellung der druckfähigen Daten (unabhängig von Auslieferung des Druckprodukts), bei Onlineprojekten die Kundenfreigabe auf dem Entwicklungsserver (unabhängig vom späteren Livegehen)

  • Sofern die Berechnung eines Festpreises vereinbart ist und sich nach Fertigstellung des Feinkonzeptes zeigt, dass die Realisierung zu einem unvorhergesehenen Aufwand des Projektpreises führt, kann NEUE. GRPS UG & Co. KG eine Anpassung des Projektpreises verlangen.

 

  • Bei Produkten wird der Preis mit Lieferung zur Berechnung sofort fällig. Die Lieferung erfolgt ab Versandort auf Gefahr und Kosten des Unternehmens.

 

  • Die NEUE. GRPS UG & Co. KG bietet über den eigenen Hosting- und Domaineinkauf eine technische Infrastruktur mit dem Ziel, die Implementierung der gewünschten Lösungen anforderungsgemäß und schlank abzubilden. Sollte der Kunde eigene Produkte vorziehen, können dadurch Mehrkosten in der Implementierung entstehen, die der Kunde zu tragen hat.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Preise für Hosting und Domains jährlich und      im Voraus oder nach individueller vertraglicher Vereinbarung abgerechnet. Preise für Hosting und Domains können im Rahmen der Jahresabrechnung, auch ohne Ankündigung, den marktüblichen Preisen angepasst werden

  • Anfallende Reisekosten und Spesen hat das Unternehmen, inkl. MwSt., zu tragen. Die NEUE. GRPS UG & Co. KG berechnet diese zu den in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Sätzen.
  1. Zahlungsbedingungen
  • Jede Rechnung wird nach Rechnungsstellung sofort, netto ohne Abzug, zur Zahlung fällig. Zahlungsziel beträgt, wenn nicht auf der Rechnung anders angegeben, 10 Tage.

 

  • Bei Überschreiten von Zahlungszielen ist die NEUE. GRPS UG & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelungen des § 288 II BGB verlangen.

 

  • Eine Aufrechnung ist für das Unternehmen nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

 

  • Sofern zwischen Kunden und NEUE. GRPS UG & Co. KG feste Termine zur Ausführung vereinbarter Tätigkeiten fixiert wurden, gelten bei Terminstornierungen des Kunden (soweit sie nicht von NEUE. GRPS UG & Co. KG zu vertreten sind) grundsätzlich folgende Regelungen:

 

  • erfolgt die Stornierung mit einer Vorlaufzeit ≤ 10 Werktagen, so berechnet NEUE. GRPS UG & Co. KG mindestens eine Stornogebühr in Höhe von 50% des stornierten Auftragswertes.

 

  • erfolgt die Stornierung mit einer Vorlaufzeit ≤ 5 Werktagen, so berechnet NEUE. GRPS UG & Co. KG eine Stornogebühr in Höhe von 100% des stornierten Auftragswertes.

 

  • bereits abgerechnete Beträge werden nicht rückerstattet.

 

  • minimal werden die bis zum Projektstand erbrachte Leistungen abgerechnet.
  1. Abnahme
  • Sofern es für Leistungen vereinbart ist, unterliegen diese der Abnahme. Für abgrenzbare Teilleistungen kann NEUE. GRPS UG & Co. KG die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall gilt die Gesamtleistung mit der letzten Teilabnahme als abgenommen.

 

  • GRPS UG & Co. KG erklärt dem Kunden gegenüber die Abnahmefähigkeit der Leistung. Nach dieser Erklärung hat das Unternehmen die jeweilige Leistung sofort zu testen und innerhalb von 14 Tagen die Abnahme zu erklären. Die Abnahme ist zu erklären, wenn die Leistung in wesentlichen Teilen der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen entspricht. Ansonsten wird die Abnahme hindernden Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigt und die Abnahme sodann erneut durchgeführt.

 

  • Die Abnahme gilt vom Unternehmen auch mit Unterzeichnung von Teilschritten als erklärt. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen die Leistung nicht innerhalb vorgenannter Frist als abgenommen erklärt, sofern er nicht gleichzeitig Abnahme hindernde Mängel rügt.

 

  • Die Abnahme gilt auch als erteilt, sobald das Unternehmen die Produkte im Echtbetrieb nutzt.

 

  1. Gewährleistung

 

  • Als Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die vereinbarte Leistungsbeschreibung oder allgemeine Produktbeschreibung als vereinbart. Werbung oder sonstige Aussagen gelten nicht als Produktbeschreibung.

 

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. NEUE. GRPS UG & Co. KG ist im Gewährleistungsfall berechtigt, zunächst durch Nachbesserung oder Nachlieferung, auch in Form eines Updates oder einer Umgehungslösung, den Mangel zu beseitigen.
  • Falls es NEUE. GRPS UG & Co. KG trotz wiederholtem Versuch nicht gelingt, einen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, ist das Unternehmen berechtigt, wahlweise Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Bei der Haftung auf Schadensersatz gilt §10 dieser Bedingungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

  • Ergibt eine Überprüfung durch die NEUE. GRPS UG & Co. KG oder ein von der NEUE. GRPS UG & Co. KG bestellter Gutachter, dass ein solcher Gewährleistungsfall nicht vorliegt, trägt das Unternehmen die Kosten einer solchen Untersuchung.

 

  • Die Gewährleistungspflicht entfällt bei Bedienungsfehlern, nicht autorisierten Änderungen und Eingriffen, bei Einflüssen von Fremdprodukten sowie bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder Einsatz von nicht aktuellen Ständen von Produkten. Das Unternehmen trägt die Beweislast, dass es sich nicht um eine solche Ursache handelt.

 

  • Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches z.B. bei Rücktritt, Schadensersatz, muss schriftlich unter Fristsetzung angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen ab Fristablauf erklärt werden.
  1. Schutzrechtsverletzungen
  • Im Falle einer Verletzung eines Schutzrechtes Dritter wird NEUE. GRPS UG & Co. KG nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die von NEUE. GRPS UG & Co. KG erbrachte Leistung bzw. Lieferung so abändern, dass diese nicht mehr verletzend ist oder dem Unternehmen das Nutzungsrecht verschaffen oder die von NEUE. GRPS UG & Co. KG erbrachten Leistungen bzw. Lieferungen unter Rückzahlung der Vergütung abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zurücknehmen.

 

  • GRPS UG & Co. KG haftet nicht für Schutzrechtsverletzungen, die auf eingebrachten Unterlagen oder Informationen sowie einer nicht vereinbarungsgemäßen Verwendung der Leistung / des Produktes beruhen.

 

  1. Haftung
  • GRPS UG & Co. KG haftet dem Kunden stets:

 

  • für die von ihr, sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

 

  • nach dem Produkthaftungsgesetz

 

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die NEUE. GRPS UG & Co. KG, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

 

  • GRPS UG & Co. KG haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

  • Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt.

 

  • Für den Verlust von Daten haftet NEUE. GRPS UG & Co. KG nur während der Projektdurchführung und in dem Umfang, den der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung von mindestens einmal täglich nicht vermeiden konnte. NEUE. GRPS UG &       KG kann davon ausgehen, nur mit gesicherten Daten in Berührung zu kommen.

 

  • GRPS UG & Co. KG haftet für Viren in von NEUE. GRPS UG & Co. KG entwickelter Software nur insoweit, als diese bei Überlassung bereits mit Viren befallen und der Virus erkennbar war. Das Unternehmen ist zur Installation und Aktualisierung eines Virenschutzprogramms verpflichtet.

 

  • Die Haftung für verdeckte Mängel ist ausgeschlossen.

 

  • Für Ansprüche aus Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verzug, Beratungspflichtverletzung etc. gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, beginnend zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von dem Anspruch begründenden Umständen hatte. 
  1. Eigentumsvorbehalt
  • Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung behält sich NEUE. GRPS UG & Co. KG das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor. Das Unternehmen darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs in Abstimmung mit NEUE. GRPS UG & Co. KG veräußern.          Das Unternehmen tritt seine Forderung in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes an die        GRPS UG & Co. KG ab, die die Abtretung annimmt.

 

  • Besteht an der veräußerten Ware ein Miteigentumsanteil von NEUE. GRPS UG & Co. KG wird die Forderung in Höhe dieses Miteigentumsanteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen, abgetreten. Besteht an der veräußerten Ware aufgrund Verarbeitung und /                oder Vermischung ein Miteigentumsanteil von NEUE. GRPS UG & Co. KG, wird die        Forderung in Höhe des Wertes dieses Miteigentumsanteils abgetreten. NEUE. GRPS UG &           KG ist berechtigt, die Ware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offene      Forderung aus dem Erlös zu befriedigen.
  1. Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen und Unterlagen. Sie werden ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen hierzu verpflichten.

 

  1. Sonstige Bestimmungen
  • Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. In diesem Fall werden sich die Vertragspartner auf wirksame Ersatzbestimmungen einigen, die den unwirksamen in ihrem Regelungsgehalt      möglichst nahekommen.

 

  • Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

  • Für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand für beide Parteien Koblenz als vereinbart. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  • Erfüllungsort für alle vertraglich geschuldeten Lieferungen und Leistungen ist Adenau.